Träger
Spielgruppe «Zwärgehüsli» Olten mit Sitz in Olten (im Sinn von ZGB Artikel 60 ff).
Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt Mitte August oder nach Absprache.
Die Spielgruppen werden nur durchgeführt, wenn genügend Kinder angemeldet sind.
Die Spielgruppenleiterin meldet sich bis spätestens Ende Juni bei Ihnen und informiert Sie über den Stand der Anmeldungen und den Beginn der Spielgruppe.
Kosten
Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 50.00 pro Jahr.
Die Mitgliedschaft im Verein Spielgruppe «Zwärghüsli Olten» ist obligatorisch. Die monatlichen Kosten (siehe entsprechende Gruppe) für die Spielgruppe werden im voraus für ein Quartal verrechnet. Nach Absprache kann der Betrag monatlich bezahlt werden.
Belegung mehrerer Spielgruppen: Bei Kombinationen gewähren wir Ihnen einen Rabatt. Bei Anmeldung für zwei Gruppen erhalten Sie CHF 5.00, bei drei und mehr Gruppen CHF 10.00 Ermässigung auf den Monatsbeitrag.
Abwesenheit
Die Eltern verpflichten sich zu einem regelmässigen Spielgruppenbesuch des Kindes. Der Spielgruppenbeitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, d.h. bezahlt wird dieser für das betreffende Kind freigehaltene Spielgruppenplatz.
Ausfall
Wenn die Spielgruppe infolge Krankheit oder Unfall ausfällt, wird eine Stellvertreterin organisiert. Ist dies nicht möglich, werden die ausgefallenen Stunden nicht nachgeholt. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Eltern bezahlen in jedem Fall die vorgesehenen Wochenstunden und nicht die tatsächlich geleisteten.
Austritt
Der Austritt aus der Spielgruppe erfolgt in der Regel nach Absprache mit der Leiterin auf Ende eines Quartals (Okt./Jan./April/Juli). Erfolgt der Austritt früher, so ist der Betrag für den laufenden Monat noch zu bezahlen.
Kündigung
Die Kündigung muss mindestens einen Monat vor Austritt schriftlich (oder per E-Mail) bei Anna Maria Perri eintreffen.
Bei kurzfristigen Abmeldungen (weniger als einen Monat vor Spielgruppenbeginn) verrechnen wir zur Deckung unserer Unkosen einen Monatsbeitrag.
Versicherung
Der Verein hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Gegen Unfall sind die Kinder laut Krankenversicherungsgesetz KVG bei ihrer eigenen Krankenkasse versichert. Für persönliche Gegenstände und verschmutzte Kleider übernehmen wir keine Haftung.
Bildmaterial
Für Zeitungsberichte, unsere Homepage oder für Plakate der Spielgruppe «Zwärgehüsli» verwenden wir Bilder, die während der Spielgruppe oder an Anlässen von Ihrem Kind gemacht werden. Die Bilddaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Lassen Sie es uns bitte wissen, wenn Ihr Kind nicht abgebildet werden darf.